Die aktuelle Rechtslage 

Gemäß der Gesetzeslage seit 2009 ist jeder Spielplatz einer WEG  oder eines MWO ein öffentlicher Spielplatz und damit ist auch der Betreiber, i.d.R. die bestellte Verwaltung, in der Verkehrssicherungspflicht. Bei Unfällen gemäß § 823 BGB ist sie alleinig haftbar.  Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist dabei folgendes Sicherheitskonzept vorgeschrieben, bestehend aus: 

               –   einer wöchentlichen visuellen Routineinspektion (dient der Sauberkeit des Spielplatzes)
               –   einer 1-3 monatigen operativen Inspektion (soll die Funktionstüchtigkeit sicherstellen)
              –   und einer jährlichen Hauptinspektion nach DIN EN 1176/77

Während die ersten beiden Inspektionen noch von ‚entsprechend geschultem Fachpersonal des Betreibers‘ (sprich von einem instruiertem Hausmeister) ausgeführt werden können, ist die jährliche Hauptuntersuchung von einer zertifizierten Fachkraft durchzuführen.

 

Unsere Leistungen

Wir prüfen seit 15 Jahren den Spielplatzbestand unserer Altkunden im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Seit 2009 bieten wir allgemein eine zertifizierte jährliche Hauptinspektion nach DIN EN 1176/77 für Spielplätze an.